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   VG Regensburg, 02.05.2012 - RN 9 M 12.00402   

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https://dejure.org/2012,10979
VG Regensburg, 02.05.2012 - RN 9 M 12.00402 (https://dejure.org/2012,10979)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02.05.2012 - RN 9 M 12.00402 (https://dejure.org/2012,10979)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - RN 9 M 12.00402 (https://dejure.org/2012,10979)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung; Terminsgebühr; Erledigungsgebühr; Kosten des Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahrens; Anrechnung der Prozesskostenhilfevergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.2007 - VI ZB 53/06

    Erfallen der Terminsgebühr bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO

    Auszug aus VG Regensburg, 02.05.2012 - RN 9 M 12.00402
    Bei Einstellungsbeschlüssen, die gemäß § 101 Abs. 3 VwGO unabhängig vom Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung ergehen können, greift Abs. 1 Nr. 1 der Anmerkung zu Nr. 3104 VV-RVG daher nicht ein (vgl. BGH, B. v. 25.09.2007 - VI ZB 53/06 zu den entsprechenden Bestimmungen in § 128 der Zivilprozessordnung - ZPO).
  • OLG Hamburg, 16.04.2002 - 8 W 72/02

    Prozesskostenhilfe: Erstattungsfähigkeit der Beschwerdekosten

    Auszug aus VG Regensburg, 02.05.2012 - RN 9 M 12.00402
    Das hat seinen Grund darin, dass es im Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich des Beschwerdeverfahrens um die Gewährung einer staatlichen Unterstützung geht und nicht um die Entscheidung eines kontradiktorischen Rechtsstreits zwischen zwei Prozessgegnern (vgl. OLG, Hamburg, B.v. 16.4.2002 - 8 W 72/02).
  • VGH Bayern, 16.12.2011 - 15 C 11.2050

    Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus VG Regensburg, 02.05.2012 - RN 9 M 12.00402
    Denn die Erledigungsgebühr stellt ein Honorar für Prozessbevollmächtigte dar, die durch ihre Mitwirkung erreicht haben, dass eine streitige Entscheidung des Gerichts in der Sache nicht mehr ergehen muss (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2011 - 15 C 11.2050).
  • VG Regensburg, 15.03.2012 - RN 9 M 12.344

    Zur Frage, ob und wie im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren eine dem

    Auszug aus VG Regensburg, 02.05.2012 - RN 9 M 12.00402
    Im Einzelnen wird hierzu auf den Beschluss der Kammer vom 15. März 2012 (RN 9 M 12.344) Bezug genommen.
  • VG Bayreuth, 08.12.2022 - B 1 M 22.1065

    Terminsgebühr, Erledigungsgebühr, Kostenerinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss,

    Deshalb liegen die Tatbestandsvoraussetzungen der Terminsgebühr nicht vor (vgl. BGH, B. v. 25.09.2007 - VI ZB 53/06 - juris Rn. 8 zu den entsprechenden Bestimmungen in § 128 der Zivilprozessordnung - ZPO; VG Regensburg, B.v. 2.5.2012 - RN 9 M 12.00402 - BeckRS 2021, 50728).
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